
Jetzt wird manch einer sagen: Was um Himmels Willen ist das ????
Damit Diejenigen nicht dumm durch die Welt laufen, hier eine Passage aus ihrer Webseite, jederzeit nachlesbar worum es dieser „gemeinnützigen“ Organisation geht.
Wir sind eine gemeinnützige Organisation aus Berlin, die der täglichen Flut von Kuriositäten und Verschwörungsideologien mit Humor und Aufklärung entgegen tritt. Um auf das Problem der Verschwörungstheorien und Fake News aufmerksam zu machen, und da wir der Überzeugung sind dass ein entspanntes Gehirn besser lernt, bedienen wir uns des Konzepts des Infotainments. Wir sind bekannt durch die Vergabe unseres jährlichen Awards „Der goldene Aluhut“, sowie aus Presse, Fernsehen und Social Media.
Wir beobachten außerdem Entwicklungen und Strömungen innerhalb der Welt der Verschwörungstheorien, veranstalten Workshops wie man Verschwörungserzählungen und Fakes als solche erkennt und entlarvt, und folgen Einladungen von Theatern und Veranstaltern, auf ihren Bühnen über ideologischen Missbrauch, Sekten, Verschwörungstheorien und deren Inhalte zu sprechen.
der goldene Aluhut – Startseite
Nun ja, in den letzten Jahren bekamen diverse Persönlichkeiten diesen Preis verliehen, unter Anderem Nikolai Nerling, die Firma Hevert ( stellt naturheilkundliche Medizin her ) , Rudolf Steiner, der Dachverband für geistiges Heilen, David Sieveking (Filmemacher ),Beatrix von Storch, das Compact Magazin und so weiter…..
Dieses unglaublich lustige gemeinnützige Forum gibt es seit 2015.
Nun wurden in diesem Jahr auch die Verschwörer der Querdenken Mitwirkenden und Organisatoren nominiert um diesen Preis verliehen zu bekommen…..leider haben sie ihn nicht bekommen, obwohl die Stimmen der begeisterten Abstimmer mannigfaltig waren…..so viel, dass alles bei denen zusammenbrach und jetzt geunkt wird, dass man es darauf abgesehen habe……
Ich kann mich entsinnen als sie den Nikolai Nerling gewählt hatten, da durfte der Nikolai auch nicht hinein in den Saal um sich den Preis abzuholen……
Irgendwie beschleicht mich auch ein Gefühl, dass der Sinn und Zweck von Gemeinnützigkeit sich in den letzten Jahren in eine Richtung bewegt hat, die weit entfernt von gemeinwohlnutzenswert ist…….
Barkredit ohne Sicherheit
Jedermann, selbst arbeitslos und hoch verschuldet, kann ein Postbankkonto erhalten.
Antragsformulare gibst bei jedem Postamt.
Zwei Wochen nach Antrag haben Sie alle Unterlagen in den Händen und können loslegen.
Die Postbank gestattet Überziehungen des Postbankkontos um € 1.000,- pro Konto.
Wohlgemerkt , nicht pro Kontoinhaber.
Zwar verlangt sie, daß das Konto unverzüglich wieder aufgefüllt wird, doch erfahrungsgemäß dauert es etwa einen Monat bis zur ersten Mahnung, einen weiteren Monat bis zur zweiten Mahnung per Einschreibebrief und weitere drei Wochen, bis es ungemütlich wird.
Zwei Monate lang haben Sie also schon mal einen Kredit von über 1000,- DM sicher.
Doch wie kommt man an zig -tausende € unbefristet?
Ganz einfach, Sie eröffnen beliebig viele Postbankkonten. Doch ein bißchen Mühe müssen Sie sich schon machen. Während es früher kein Problem gewesen ist, auf eigenen Namen bei allen 13 deutschen Bankämtern ein Konto ( oder gar mehrere ) zu eröffnen, ist dem heute einen Riegel vorgeschoben.
Vielfachkonten werden nur noch unter besonderen Umständen vergeben ( extra Geschäftskonto, Mietkonto, Anderkonto o. ä.). Mehr als drei Konten für einen identischen Kontoinhaber sind normalerweise nicht mehr drin, auch nicht bei verschiedenen Postbankniederlassungen.
Doch wer hilft Ihnen da weiter, wenn sämtliche Strohmänner Ihres Vertrauens wie Onkel, Bruder, Freundin, Oma usw. schon ausreichend mit Konten versorgt sind?
Des Rätsels Lösung ein eingetragener Verein ( e.V.). Doch was heißt hier EIN e.V., viele e.V.s müssen her.
Und was ein eingetragener e.V. alles kann habe ich ja in einem anderen Kapitel detailliert erläutert.
Wenn Sie sich also – sagen wir – 30 Postbankkonten zulegen , haben Sie 30 „Mille“ Überziehungskredit zur Verfügung – einfach so.
Sie müssen nach Eröffnung jedes Kontos ein paar Mark einzahlen, um daß Konto mit einem Plussalto >einzuweihen Gehälter< ( in den Vereinsbüchern am besten als < Aufwandsentschädigung< bezeichnet, um nicht etwa eine Sozialversicherungspflicht entstehen zu lassen) auf die jeweiligen Postbankkonten überweisen. Dann weiter wie gehabt.
DER NÄCHSTE KNALLER IST,
WIE MAN DEN DISPOSITIONSKREDIT BEI SEINER BANK ERHÖHEN KANN
Nach dem Sie auf diese Weise Barkredit ohne Sicherheit – sagen wir mal – 30.000 € in die Hände bekommen haben, obwohl Sie gestern noch mit 3000 Miesen bei Ihrer Bank rumkrebsten, gehen Sie gleich frisch ans Werk, um Ihren Kreditrahmen weiter zu erhöhen.
Zunächst knallen Sie dem Angestellten Ihrer ( nicht Post-)Bank oder Sparkasse, der Sie in der Vergangenheit häufig mit penetranten Mahnbriefen belästigt hat, 10.000 € auf den Tresen und eröffnen ihm, daß Sie inzwischen über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Nach dem der Herr in Schlips und Anzug sich von seiner ersten Überraschung erholt hat, wird er sich interessiert jovial nach Ihrer Einkommenquelle erkundigen.
Und Sie könnten ihm z.B. antworten, daß Sie für den Förderkreis Selbsthilfe e.V. (einer Ihrer Vereine) als freier Mitarbeiter mit einem Garatieeinkommen von € 5.000,- pro Monat tätig sind.
In Zukunft überweisen Sie monatlich regelmäßig von dem Postbankkonto dieses e.V.s auf Ihr Bankkonto 5.000,- € und hin und wieder ein paar hundert €, bezeichnet als Prämie, Sonderzulage, Erfolgstantieme oder sonst etwas.
Natürlich ist es ihnen unbenommen, dieses Geld in den nächsten Tagen wieder abzuholen, auch ruhig mal ein bißchen mehr, daß das Konto ins minus rutscht. Aber füllen Sie es regelmäßig wieder auf – per Überweisung Ihres e.V.
Abgesehen von dem Bankangestellten, der Ihre plötzliche Wandlung zum Kunden mit Bonität wohlwollend registriert, gibt es noch jemanden, dem Ihre Kontobewegungen auffallen: dem Bankcomputer.
Der speichert nämlich alle möglichen Saldierungen, z.B. Ihren Haben – bzw. Soll Umsatz im laufenden Jahr.
Und wenn Sie bei Ihrer Bank nach einem Überziehungskredit Nachfragen, so wird wiederum der Computer dazu befragt. Der hat inzwischen schon längst erkannt, daß Sie zu den Kunden gehören, die aufgrund regelmäßiger Einkünfte einen Dispo in Höhe des mehrfachen des Monatseinkommens eingeräumt bekommen könnten und sollten. Die Bank ist schließlich daran interessiert, das Geld unter die Leute zu bringen. Also bekommen Sie z.B. nach einem halben Jahr einen Dispo von 15.000,- € Sie – nicht faul – hatten inzwischen 9 weitere Banken mit Ihren Geldgeschäften betraut und im letzten halben Jahr jeweils eine ähnliche Show abgezogen.
MACHT ZUSAMMEN EINEN DISPO VON 150.000 €
Dem Missbrauch sind also Tür und Tor geöffnet und "dass" ganz "Legal"
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Das mit den Vereinen und der „Gemeinnützigkeit“ läuft über all so ,mehr oder weniger
Hier nun die Erklärung :DER KNALLER UND WAS EIN „ E.V.“ SO ALLES KANN
Kaum eine andere Rechtsform sollten potentieller Körperschaftsgründer vor allen an denen ins Auge fassen, wie die eines eingetragenen Vereins [e.V.]
„Billigste Briefkastenfirmen der Welt, Millionen mit Abmahn oder Sammelvereinen machen, keine Steuern mehr Zahlen dank Gemeinnützigkeit, Schufa austricksen sind nur einige Verheißungen,die eine Vereinsgründung erstrebenswert erscheinen lassen.
Dagegen wirken Daleware AG.s, England Ltd.s oder Panama S.A.s wie kalter Kaffee.
Und in der Tat: Es gibt viele gute Gründe und unzählige Anwendungsmöglichkeiten, einen e.V. Einsatz den Vorzug gegenüber diversen anderen Gesellschaftsformen zu geben.
Deswegen möchte ich hier über dieses „Wunderding“ relativ ausführlich eingehen.
Zunächst einige Grundlagen zur Gründung
DIE GRÜNDUNG EINES VEREINS
Nach Art. 9 im Grundgesetz kann jedermann mit sechs Gleichgesinnten [ also mindestens sieben Gründungsmitglieder] einen Verein Gründen.
Nur wenn bestimmte Teile der Satzung dem zuständigen Rechtspfleger nicht schmecken, kann die Eintragung verweigert werden. Meist ist den Mängeln jedoch abzuhelfen.
Mit Eintragung [ 2 – 8 Wochen] erlangt der Verein eine Rechtsfähigkeit.
Von diesem Zeitpunkt an ist er eine selbständige Rechtspersönlichkeit, die Vertreten durch den Vorstand – Konten eröffnen, Grundstücke kaufen, sich an Firmen beteiligen und alle sonstigen Rechtsgeschäfte tätigen kann.
Nach der Eintragung können von den sieben Gründungsmitgliedern vier sogleich wieder austreten. Der e.V. bleibt mit mindestens drei Mitgliedern lebensfähig.
DIE SATZUNG
die Satzung muß mindestens Zweck, Name und Sitz des Vereins enthalten sowie den Passus, daß der Verein eingetragen werden soll.
Auch die Regel über die Bildung des Vorstands, Beitragspflicht,, sowie ein und Austritt der Mitglieder müssen getroffen sein.. Am einfachsten ist es, die Satzung bestehender Vereine zu besorgen und sie auf den eigenen Bedarf zurechtzuschustern.
Zu den Kosten
Die Kosten für die Eintragung schlagen mit 90,- € [Geschäftswert 5000,- €] bez. 120.- €[ Geschäftswert 10000.- € ] zu Buche, die Veröffentlichung in der Lokalpresse zusätzlich mit
10 – 100,- €
Je nach örtlichen Gepflogenheiten und Anzeigenpreisen.
EV.s mit „ gemeinnützigen oder mildtätigen „ Zwecken sind in den meisten Bundesländern von den Kosten befreit. Wobei entgegen anders laufenden Gerüchten mitnichten entsprechende Formulierungen in der Satzung genügen , sondern ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes verlangt wird.
Die Unterschrift des Vorstandes auf der Anmeldung beim Registergericht muß von einem Notar beglaubigt werden. Die niedrigste Gebühr bei einem Mindestgeschäftswert von 5000,- DM beträgt rund 20,- DM
ZUR GEMEINNÜTZIGKEIT.
Aus der Satzung muß sich präzise ergeben, daß gemeinnützige, mildtätige oder Kirchliche Zwecke ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden [ § 59, 60 AO ] und daß bei Auflösung des e.V. das Vereinsvermögen nur zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden ist [ § 61 AO ].
Es empfiehlt sich, mit dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften abzuklären, ob der angestrebte Vereinszweck als gemeinnützig angesehen werden wird.
Mit der Anerkennung als gemeinnütziger e.V. wird dieser u.a. von der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer, Grundsteuer, und Erbschaftssteuer befreit.
Details, Satzungsvorschläge u.s.w. entnehmen Sie bitte den einschlägigen Publikationen zu dieser Thematik. .Ich möchte mich hier auf das beschränken , was sie woanders nicht lesen können bez. Häufig gestellte Fragen beantworten.
FRAGE UND ANTWORT.
Frage 1: Ich mache z.T. hochspekulative Geschäfte, die schon mal ins Auge gehen können. Natürlich möchte ich nicht, daß mir mein Haus nebst Inventur eines Tages weggepfändet wird .Und meine Freundin möchte ich auch nicht in Versuchung führen, in dem ich ihr meinen ganzen Besitz übertrage.
Gibt es eine Lösung? Antwort 1:
Ja, den e.V. Gründen sie doch mit einigen Freunden oder Familienangehörigen in einem Abwasch drei Vereine, deren jeweiliger Vorsitzender Sie selbst sind. Nach Eintragung treten alle Ihre Mitgründer aus und Ihre Vereine [ natürlich vertreten durch Sie ] werden untereinander Mitglieder.
Beispiel:
.Mitglieder des A – Vereins: Sie plus B – Verein plus C – Verein
.Mitglieder des B – Vereins: Sie plus A – Verein plus C – Verein
.Mitglieder des C – Vereins: Sie plus A – plus B Verein
Danach übertragen Sie Ihr Haus und Ihre Vermögenswerte auf die von Ihnen völlig beherrschten Vereine.
Steht dann eines Tages der Bedauernswerte Gerichtsvollzieher vor der Tür, können Sie völlig legal als lediglich geduldeter Untermieter im Haus Des
Vermögensschutzvereins hilf dir Selbst e.V.
Ausgeben. Da Ihnen niemand rein reden kann, haben Sie es in der Hand, beliebig mit Ihrem Besitz zu verfahren und jederzeit die Vereinssatzungen zu ändern.
Frage 2. und Antwort
Ich möchte mich weder auf die Gründung einer exotischen Briefkastenfirma einlassen, deren rechtlichen, steuerlichen und kostenmäßigen Konsequenzen ich nicht überblicken kann, noch bin ich daran Interessiert, mittels Geldwasch, Spenden, Titelhandels, Abmahn,Subvention oder sonstigen dubiosen Vereinen Jagt auf das schnelle Geld zu machen.
Ich suche lediglich nach einer unkomplizierten Rechtsform für meine bisher als Einzelfirma betriebene Gaststätte.
Käme ein e.V. dafür in Frage?
Antwort durchaus! Der e.V. bietet [ fast] nur Vorteile:
. Seriös: Kein schlechter Ruf wie bei exotischer Auslandsgesellschaft
Kostengünstig: Gründung nur ca. 100 – 200,- €
flexibel: mannigfache Gestaltungsmöglichkeiten
.
Einfach: simple Satzung mit wenigen Mindestanforderungen genügt.
.
risikolos: kein Haftungskapital erforderlich
Fiskalisch unauffällig: häufig erst nach Jahren erste Anfrage des Finanzamtes.
Aber: seit Flick und Staatsbürgerlicher Vereidigung manchmal schon ab erstem Jahr in der Überwachung.
Steuer günstig: : Auch bei normalem Idealverein bessere Gestaltungsmöglichkeiten [ Freibeträge / USt. ]
Als bei Wirtschaftsunternehmen.
.
vielfältig: nahezu jedes Geschäft mit Rechtform „e.V.“ .Durchführbar.
.
repräsentativ: pompöse Namengebung fast ohne Probleme.
.
Rechtsfähig: Selbständiges Auftreten im eigenen Namen.
Doch Achtung: Vereinen, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden. Eine Unternehmerische Tätigkeit kann nur toleriert werden, wenn sie im Vergleich zur ideellen Bestätigung eine Untergeordnete Rolle spielt. [ Nebenzweckprivileg].
Sie müssen als unbedingt Ihre Satzung und gewerbliche Tätigkeit so gestalten daß die „ideelle“ Tätigkeit [ scheinbar] im Vordergrund steht.
Ihre Gaststätte zum Beispiel also nur als Steuerbegünstigten Zweckbetrieb führen.
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Tja……was sagt uns das über den Verein der „goldene Aluhut“ ?
Von wem der wohl seine Gelder bekommt ?????
Dake für den Gesetzestext.
Ist aber nun genug mit Gesetzestext.
Das Video ist lustig……die Franziska kriegt sich nämlich grad so gar nicht ein darüber, daß das Jemand den Preis für sich einklagen will.
Der Bodo hätte ihn nämlich gerne, wenn schon denn schon……
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