
Ich denke mir ein Jeder kennt diesen Paragraphen 130 StGB mittlerweile, denn der Begriff „Folks ver het zung“ ist ja mittlerweile ein regelrechtes Modewort für unsre Journalistenriege geworden und natürlich auch für unsere politischen Darsteller aus der Häuptlingsstadt.
Für all diejenigen, die sich noch nicht mit dem Paragraphen auseinandergesetzt haben, gibt es folgenden link zum Einlesen in die Materie.
Auch die AfD hat sich mit diesem Paragrafen beschäftigt, denn sie sind auf etwas gestoßen, was sich nicht so ganz stimmig anfühlt………Wer jetzt glaubt sie wollten ihn ad acta legen, dem sei gesagt……….nein, sie wollen den Paragraphen nicht abschaffen, sondern ihn erneuern, so dass er für alle zutreffend ist. Denn momentan gilt er hauptsächlich für Deutsche, wird für Menschen mit Migrationshintergrund nicht angewandt oder für in Minderheiten angesiedelten aggressiven und gewalttätigen Gruppierungen.
Dieses Ungleichgewicht möchte die AfD beleuchten und darauf hinwirken, dass der Gesetzestext dahingehend adaptiert wird.
Ich bin gespannt…..
Das dazugehörige Video wurde schon von der DuRöhren Zensurbehörde gelöscht 😦