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eine schöne Virusaufnahme( keine Masern ) von etwas, was es vielleicht gar nicht gibt…..Fundstück bei pixabay

Im Februar 2011 hatte Dr. Stefan Lanka eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro für denjenigen versprochen, der imstande sei, eine wissenschaftliche Publikation vorzulegen, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist. Der Arzt Dr. Bardens versuchte, die Existenz des Masern-Virus durch sechs eingereichte Publikationen zu beweisen.

Auch das schöne Bild einiger dargestellter Viren lässt mich mittlerweile zweifeln ob sie wirklich so ausschauen und existieren….ich denke mir, da hat sich jemand ganz viel Mühe gemacht, etwas darstellen zu wollen, damit die Öffentlichkeit ein Bild hat, mit dem sie etwas anfangen kann. Ich finde sie sehen wirklich niedlich aus, die kleinen Kerlchen, warum sollte man sie bekämpfen mit Mitteln, die weitaus schädlicher sind als das Virus selbst.

 

Übrigens bekommt man bei einem gut funktionierenden Immunsystem kaum Infektionserkrankungen oder wenn, dann nur in abgemilderter Form.

Unsere permanente Überbelastung mit schädlichen Noxen  führt ins regelrecht in die Erkrankungen hinein. Wo sich dann etwas niederlässt hat etwas damit zu tun, wo die schwächste Stelle im Körper des Menschen ist.

Doch schauen wir uns jetzt das Geschehen an, welches mich hoffen lässt, dass noch mehr Hässlichkeiten der Gesundheitsindustrie ans Tageslicht kommen.

Im aktuellen Newsletter von WissenschafftPlus schreibt Dr. Stefan Lanka, dass der Masern-Virus-Prozess endgültig gewonnen ist: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess entschieden. Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt. Die im Jahr 2011 von mir ausgelobten 100.000 € für einen wissenschaftlichen Beweis der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des Verfahrens zu tragen.

In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter, darunter der vom Erstgericht beauftragte Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs in den Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masern-Virus enthält.

Genetik widerlegt Existenzbehauptungen

In den Prozess wurden die Ergebnisse von Untersuchungen zum sog. genetischen Fingerabdruck des behaupteten Masern-Virus eingebracht. Zwei anerkannte Labore, darunter das weltweit größte und führende genetische Institut, kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen Resultaten. Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozess irrten und als direkte Folge sich bis heute alle Masern-Virologen irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet.

Aufgrund dieses Irrtums wurden in einem Jahrzehnte dauernden Konsensfindungsprozess normale Zell-Bestandteile gedanklich zu einem Modell eines Masern-Virus zusammen gefügt. Eine tatsächliche Struktur, die diesem Modell entspricht, wurde bis heute weder in einem Menschen, noch in einem Tier gefunden. Mit den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen zum Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt.

Weitere Ausführungen zum Thema findet ihr bei Masernvirus – eine schöne Worterschaffung, sonst nichts